Das Thema Unterhalt fürs Kind betrifft viele getrennt lebende Eltern in Deutschland. Wer muss zahlen? Wie viel ist angemessen? Und was passiert, wenn der Unterhalt ausbleibt? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt – verständlich und praxisnah.
Was bedeutet „Unterhalt fürs Kind“?
Der Kindesunterhalt ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung, die sicherstellen soll, dass Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern gut versorgt sind. Dabei gilt: Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig – je nachdem, bei wem das Kind lebt, kann diese Pflicht aber unterschiedlich erfüllt werden.
Wer muss Unterhalt fürs Kind zahlen?
Die Unterhaltspflicht besteht für beide Eltern. Allerdings wird sie unterschiedlich wahrgenommen:
- Der betreuende Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, leistet den Unterhalt in Form von Pflege, Betreuung, Unterkunft und Erziehung – das nennt man Naturalunterhalt.
- Der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt, ist verpflichtet, Barunterhalt zu leisten – also monatlich Geld zu zahlen
Beispiel: Das Kind lebt bei der Mutter. Der Vater muss dann Kindesunterhalt in Form von Geldzahlungen leisten.
Wie berechnet sich der Unterhalt fürs Kind?
Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt in der Regel auf Basis der Düsseldorfer Tabelle. Diese gibt einen Richtwert vor, abhängig von:
- Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
- Alter des Kindes
Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet mehrere Einkommensgruppen und vier Altersstufen:
- 0–5 Jahre
- 6–11 Jahre
- 12–17 Jahre
- ab 18 Jahren
Wichtig: Die in der Tabelle genannten Beträge sind Regelbeträge. Vom Zahlbetrag wird in der Regel noch das hälftige Kindergeld abgezogen, das beiden Eltern zusteht.
Beispielhafte Unterhaltsberechnung:
Ein Vater verdient netto 2.500 € monatlich und hat ein 10-jähriges Kind.
Laut Düsseldorfer Tabelle 2025 beträgt der Regelunterhalt in dieser Einkommensgruppe z. B. 621 €.
Das Kindergeld (z. B. 250 €) wird zur Hälfte (125 €) angerechnet, sodass der Vater 496 € zahlen muss.
Was passiert, wenn kein Unterhalt fürs Kind gezahlt wird?
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt oder zu wenig zahlt, gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Jugendamt einschalten
Das Jugendamt kann beratend tätig werden oder auf Wunsch des betreuenden Elternteils eine Beistandschaft übernehmen. Dann kümmert es sich z. B. um:
- die Feststellung der Vaterschaft
- die Berechnung und Geltendmachung des Unterhalts
- das Einfordern ausstehender Zahlungen
2. Unterhaltsvorschuss beantragen
Wenn gar kein oder zu wenig Unterhalt gezahlt wird, können Alleinerziehende beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat zahlt dann einen monatlichen Betrag (je nach Alter des Kindes bis zu ca. 395 €) und fordert diesen später vom anderen Elternteil zurück.
3. Gerichtliche Schritte
Besteht eine titulierte Unterhaltsverpflichtung (z. B. per Gerichtsbeschluss oder notarieller Urkunde), kann bei Zahlungsverzug Zwangsvollstreckung betrieben werden – z. B. durch Lohnpfändung.
Was ist mit volljährigen Kindern?
Auch nach dem 18. Geburtstag besteht weiterhin ein Anspruch auf Unterhalt, sofern das Kind sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert. In diesem Fall sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig – also auch der bisher betreuende Elternteil.
Fazit: Unterhalt fürs Kind ist Pflicht – und ein Recht des Kindes
Kindesunterhalt ist kein freiwilliger Beitrag, sondern ein rechtlicher Anspruch des Kindes – unabhängig vom Verhältnis der Eltern zueinander. Wer seine Pflicht nicht erfüllt, riskiert ernste Konsequenzen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren, die eigene Verpflichtung ernst zu nehmen – und im Zweifel Hilfe beim Jugendamt oder einem Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch zu nehmen.
Tipp für Eltern:
Die Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie die Düsseldorfer Tabelle bieten aktuelle Informationen und praktische Rechner zur Orientierung.